Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Bei der Herstellung unserer Produkte werden soweit möglich Naturstoffe verwendet. Unterschiede in Farbe, Struktur, Maserung, usw. sind durch die Naturbelassenheit der verwendeten Materialien bedingt und gelten als vertraglich vereinbart. Sofern den gelieferten Waren Beschreibungen beigefügt sind, wird deren Inhalt Vertragsbestandteil.

 

2. Falls keine Anlieferung vermerkt ist, so ist die Ware ab Lager abzuholen. Ist eine Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung mit der Übergabe an den Lieferanten auf den Auftraggeber über.

 

3.Für Arbeitsleistungen gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Leistungen entsprechen den für die Arbeiten geltenden Allgemeinen Technischen Vorschriften (ATV), soweit nicht nachstehend oder in der Auftragsbestätigung etwas anderes bestimmt ist oder sonstige besondere Vereinbarungen getroffen werden. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

4. Offensichtliche Mängel einer gelieferten Ware müssen unverzüglich nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung, spätestens aber nach 2 Wochen schriftlich gerügt werden.

Nicht offensichtliche Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht geltend gemacht werden. Unwesentliche zumutbare Abweichungen in Abmessungen und Ausführungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist.

 

5. Ist ein Mangel zurückzuführen auf eine Anordnung des Auftragsgebers oder auf die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers, so ist Michael Fischer von der Gewährleistung für diese Mängel frei, wenn er seine Bedenken dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt hat.

 

6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

 

7. Bei berechtigten Mängelrügen hat die Firma die Wahl, entweder die mangelhaften Waren innerhalb einer Frist von 10 Wochen nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes ein Ersatzstück zu liefern.

Für Nachbesserung und Nachlieferung können andere gleichwertige Materialien verwendet werden, sofern vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Ist eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, so kann der Auftraggeber einen entsprechenden Preisnachlass oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

 

8. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unveräußerliches

Eigentum von Michael Fischer.

Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut oder lässt er sie einbauen, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den den es angeht etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten, einschließlich der Einräumung einer Sicherheitshypothek an Michael Fischer.

Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus der Veräußerung eines Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an Michael Fischer ab.

Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegenüber Michael Fischer nicht oder nicht pünktlich oder wirkt er in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ein, so kann Michael Fischer unbeschadet des ihr zustehenden Anspruchs auf Erfüllung des Vertrages die Gegenstände herausverlangen, sofern eine dem Auftraggeber zur Erfüllung seiner Verpflichtung gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist. Hat der Auftraggeber den Vertrag erfüllt, so hat Michael Fischer die Gegenstände zurückzugeben. Die vorstehende Regelung gilt nicht für den Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes.

 

9. Wird die von Michael Fischer geschuldete Leistung durch Umstände verzögert, die sie nicht zu vertreten hat, so verlängert sich eine etwa vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragspartner schadenersatzfrei vom Vertrag zurücktreten.

 

10. Ist die Leistung von Michael Fischer erbracht, so ist die vereinbarte Vergütung sofort ohne Skontoabzug zu entrichten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bei Teillieferungen, Materialvorhaltung, usw. ist eine Abschlagszahlung in Höhe der Teillieferung bzw. Materialvorhaltung zu leisten.

 

11. Entwürfe, Zeichnungen und Baupläne bleiben Eigentum von Michael Fischer, sofern vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie sind nach Vertragserfüllung zurückzugeben. Eine auftragsfremde Verwendung durch den Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung der Firma ist untersagt. Für die Anfertigung kann die Firma eine angemessene Vergütung verlangen.

 

12. Michael Fischer hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde.

 

13. Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat Michael Fischer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe für Gebrauchsüberlassung und Wertminderung in Höhe von 30 % vom Warenwert. Die Rücknahme von eigens zur Erfüllung des Vertrages bestellter

Waren kann nur gegen Warengutschein in Höhe des Warenwertes abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 % erfolgen.

 

14. Sind einzelne der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.

 

15. Gerichtsstand ist Amtsgericht Tostedt.