| Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Bei der Herstellung unserer Produkte werden soweit möglich
Naturstoffe verwendet. Unterschiede in Farbe, Struktur, Maserung,
usw. sind durch die Naturbelassenheit der verwendeten Materialien
bedingt und gelten als vertraglich vereinbart.
Sofern den gelieferten
Waren Beschreibungen beigefügt sind, wird deren Inhalt Vertragsbestandteil.
2.
Falls keine Anlieferung vermerkt ist, so ist die Ware ab Lager abzuholen.
Ist eine Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr des Verlustes
oder der Beschädigung mit der Übergabe an den Lieferanten
auf den Auftraggeber über.
3.
Für Arbeitsleistungen gilt die Verdingungsordnung für
Bauleistungen (VOB). Die Leistungen entsprechen den für die
Arbeiten geltenden Allgemeinen Technischen Vorschriften (ATV), soweit
nicht nachstehend oder in der Auftragsbestätigung etwas anderes
bestimmt ist oder sonstige besondere Vereinbarungen getroffen werden.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4.
Offensichtliche Mängel einer gelieferten Ware müssen unverzüglich
nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung, spätestens
aber nach 2 Wochen schriftlich gerügt werden.
Nicht offensichtliche Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen
Gewährleistungspflicht geltend gemacht werden. Unwesentliche
zumutbare Abweichungen in Abmessungen und Ausführungen berechtigen nicht
zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen
und Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist.
5.
Ist ein Mangel zurückzuführen auf eine Anordnung des Auftragsgebers
oder auf die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers,
so ist Michael Fischer von der Gewährleistung für diese
Mängel frei, wenn er seine Bedenken dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt hat.
6.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die
der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim
Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke
Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse
oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
7.
Bei berechtigten Mängelrügen hat die Firma die Wahl, entweder
die mangel-
haften Waren innerhalb einer Frist von 10 Wochen nachzubessern oder
dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes
ein Ersatzstück zu liefern. Für Nachbesserung und Nachlieferung
können andere gleichwertige Materialien verwendet werden, sofern
vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Ist eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung unmöglich,
schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, so kann der Auftraggeber
einen entsprechenden Preisnachlass oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
8.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unveräußerliches
Eigentum von Michael Fischer.
Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber als
wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut
oder lässt er sie einbauen, so tritt der Auftraggeber schon
jetzt gegen den Dritten oder den den es angeht etwa entstehende
Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände
mit allen Nebenrechten, einschließlich der Einräumung
einer Sicherheitshypothek an Michael Fischer.
Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile
in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der
Auftraggeber schon jetzt die aus der Veräußerung eines
Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen
in Höhe des Wertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände
mit allen Nebenrechten an Michael Fischer ab.
Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegenüber
Michael Fischer nicht oder nicht pünktlich oder wirkt er in
unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ein, so kann
Michael Fischer unbeschadet des ihr zustehenden Anspruchs auf Erfüllung
des Vertrages die Gegenstände herausverlangen, sofern eine dem
Auftraggeber zur Erfüllung seiner Verpflichtung gesetzte angemessene
Frist erfolglos verstrichen ist. Hat der Auftraggeber den Vertrag
erfüllt, so hat Michael Fischer die Gegenstände zurückzugeben.
Die vorstehende Regelung gilt nicht für den Anwendungsbereich
des Verbraucherkreditgesetzes.
9.
Wird die von Michael Fischer geschuldete Leistung durch Umstände
verzögert, die sie nicht zu vertreten hat, so verlängert
sich eine etwa vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragspartner
schadenersatzfrei vom Vertrag zurücktreten.
10.
Ist die Leistung von Michael Fischer erbracht, so ist die vereinbarte
Vergütung sofort ohne Skontoabzug zu entrichten, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bei Teillieferungen,
Materialvorhaltung, usw. ist eine Abschlagszahlung in Höhe
der Teillieferung bzw. Materialvorhaltung zu leisten.
11.
Entwürfe, Zeichnungen und Baupläne bleiben Eigentum von
Michael Fischer, sofern vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde. Sie sind nach Vertragserfüllung zurückzugeben.
Eine auftragsfremde Verwendung durch den Auftraggeber ohne schriftliche
Zustimmung der Firma ist untersagt. Für die Anfertigung kann
die Firma eine angemessene Vergütung verlangen.
12.
Michael Fischer hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn
der Auftraggeber über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden
Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt
oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren
beantragt wurde.
13.
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter
Waren hat Michael Fischer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen,
Gebrauchsüberlassung und Wertminderung. Für infolge des
Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten
usw. Ersatz in entstandener Höhe für Gebrauchsüberlassung
und Wertminderung in Höhe von 30 % vom Warenwert. Die Rücknahme
von eigens zur Erfüllung des Vertrages bestellter
Waren kann nur gegen Warengutschein in Höhe des Warenwertes
abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 % erfolgen.
14.
Sind einzelne der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise
nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der
Vertrag im übrigen wirksam.
15.
Gerichtsstand ist Amtsgericht Tostedt.
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